Privat Versicherte

In den meisten Fällen kann die Therapie über Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe abgerechnet werden. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Vertrag vorgesehen ist. 

Nach fünf Probesitzungen, in denen wir uns gegenseitig kennenlernen, Informationen über die Art ihrer Probleme, Ihr Anliegen und mögliche Therapieziele sammeln, entscheiden wir ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Dann verfasse ich einen Bericht an Ihre Kasse, in dem ein bestimmtes Stundenkontingent (Kurzzeit oder Langzeittherapie) beantragt wird. Nach der Befürwortung durch die Kasse kann die Therapie beginnen. 

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wie auch bei anderen Behandlungen erhalten Sie von mir eine Rechnung, die ihnen dann von ihrer Versicherung erstattet wird.

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit -  wie beim Coaching und Beratung, die Therapie selber zu bezahlen. Vorteile können sein, dass es weder zu Wartezeiten noch zu einer Antragspause kommt und die Therapie flexibler gestaltet werden kann. 

Ein weiterer möglicher Vorteil ist, dass Sie als Selbstzahler absolute Diskretion genießen.

Je nach Beruf, bzw. Beschäftigungsverhältnis (z.B. Anwartschaft auf Verbeamtung; geplanter Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung; Abschluss einer Versicherung u.a.) kann das unter Umständen von Bedeutung sein und eine Selbstzahlung für Sie erwägenswert machen, da oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden. 

Das Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). In der Regel setze ich 100,55 € für ein 50-minütiges Therapiegespräch an.

Gesetzlich Versicherte

Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie mit Eintrag im Arztregister, verfüge jedoch nicht über einen Kassensitz. Hieraus ergeben sich einige Besonderheiten in der Beantragung einer Psychotherapie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.

Eine Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren ist grundsätzlich dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass sich bereits vergeblich um einen Therapieplatz bei einem GKV-Vertragsbehandler bemüht haben und ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass eine Psychotherapie notwendig ist und aus ärztlicher Sicht nicht aufgeschoben werden sollte. 

Weitere Informationen über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in diesem Flyer bei der Bundespsychotherapeutenkammer: 

http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf

Für weitere Auskünfte können Sie mich gern kontaktieren.